Als Kinderschutzbund Hagen treten wir für die Rechte aller Kinder in Hagen ein.
Wer mehr über Kinderrechte erfahren will, findet hier ein Erklärvideo.
10 Kindergrundrechte
eine Zusammenfassung der UN-Kinderrechtskonvention
Recht auf Gleichheit
Gleiche Rechte für alle! Jedes Kind ist gleich viel wert und alle Kinder haben die gleichen Rechte. Egal, welchem Geschlecht sie angehören, aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe sie haben, welchem Glauben sie angehören oder welche Sprache sie sprechen. Es macht keinen Unterschied, ob ein Kind arm oder reich ist, zu einer Minderheit gehört oder nicht.
Recht auf Gesundheit
Allen Kindern sollen ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden: gute Nahrungsmittel, Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf, ärztliche Betreuung und Versorgung, Schutz vor Suchtstoffen, Gesundheitsvorsorge sowie Impfungen. Kinder sollen allgemein gesund aufwachsen mit positiven Zukunftsaussichten in einer möglichst intakten Umwelt.
Recht auf Bildung
Mädchen und Jungen haben das Recht, eine Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Ihre Fähigkeiten und Talente sollen gefördert werden. Grundschule und Schulbücher sollen kostenlos sein, weiterführende Schulen allen Kindern offenstehen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die Schule soll Freude machen und keine Angst verursachen.
Recht auf elterliche Fürsorge
Mutter und Vater sind die wichtigsten Menschen für Kinder und ihre Entwicklung. Deshalb genießen Eltern besonderen Schutz und haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung. Mutter und Vater sind gemeinsam für die Erziehung verantwortlich. Ein Kind hat ein Recht darauf, regelmäßig persönlichen Kontakt zu beiden Eltern zu haben.
Werden Kinder vernachlässigt oder misshandelt, haben sie ein Recht auf Hilfe. Wird das Wohl des Kindes durch Vater oder Mutter gefährdet, kann ein Kind von seinen Eltern getrennt werden. Darüber muss aber immer ein unabhängiges Gericht entscheiden. Ein Kind, das seine Eltern verliert, von Vater und Mutter verlassen wird oder es aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei ihnen aushält, hat Anspruch auf Schutz und Hilfe.
Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre
Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben, ihre Würde, ihr Ruf und ihre persönliche Ehre geachtet werden.
Niemand darf willkürlich (= wahllos) oder rechtswidrig (= ohne entsprechende Genehmigung) in das Privatleben von Kindern und Jugendlichen eingreifen. Die Familie jedes Mädchens und jedes Jungen, seine Wohnung oder sein Schriftverkehr (zum Beispiel Briefe, E-Mails, SMS) sind Privatsache. Das müssen alle respektieren, auch Kinder und Jugendliche untereinander. Falls doch etwas passiert, was das Kind in seinem Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre angreift oder beeinträchtigt, kann es rechtliche Unterstützung und Hilfe bekommen.
Es gibt Dinge, die niemand anderen etwas angehen! Alle Kinder haben das Recht auf ein Privatleben und auch auf Geheimnisse (solange sie dem Kind nicht schaden). Es gibt aber auch Situationen, wo sich Eltern einmischen dürfen – und müssen! Denn sie haben die Aufgabe, ihre Kinder zu erziehen. Und vor Gefahren zu schützen.
Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat das Recht, seine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern. Die Meinung muss bei allen Dingen, die das Kind betreffen, angemessen beachtet werden: zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und vor Gericht.
Kinder haben das Recht, sich zu versammeln und gemeinsam mit anderen für die eigene Meinung einzutreten, Informationen zu verbreiten, im Rahmen der Gesetze.
Jedes Kind, jeder Jugendliche darf sich Informationen beschaffen durch Medien, die auch für sie verständlich sein sollen. Mädchen und Jungen sollen vor Gewalt, Brutalität, Schund und Ekel in den Medien geschützt werden, auch im Internet. Jedes Mädchen und jeder Junge hat ein Recht auf Religionsfreiheit.
Alle Kinder und Jugendlichen sollen über die Kinderrechte informiert werden.
Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Jedem Kind und Jugendlichen im Krieg und auf der Flucht soll das Land, in das es flüchtet, besonderen Schutz bieten. Kein Heranwachsender darf in ein Kriegsgebiet zurückgeschickt werden. Kindern, die ohne Eltern und Familienangehörige fliehen, muss im Zufluchtsland geholfen werden, auch wenn sie ihre Eltern nachholen wollen. Eltern dürfen umgekehrt ein Kind nachholen, wenn sie selbst in ein sicheres Land geflüchtet sind.
Kein Kind darf gezwungen werden, in einem Krieg oder Bürgerkrieg mitzumachen oder als Soldat zum Militärdienst herangezogen werden, wenn es jünger als 15 Jahre alt ist.
Flüchtlingskinder sollen im Asylland dieselben Rechte haben wie einheimische Kinder.
Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
Gewalt gegen Kinder ist verboten. Niemand darf ein Kind schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor es sich fürchtet oder ekelt. Kein Kind darf ausgebeutet oder ausgenutzt werden (Gesundheit, Notlage, Arbeitskraft, Körper). Gesundheitsschädigende Kinderarbeit ist verboten, Bildung und Schule haben Vorrang. Kinder dürfen nicht verkauft, gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden.
Kein Kind und kein Jugendlicher darf gefoltert, zu lebenslanger Haft oder gar zur Todesstrafe verurteilt werden, egal, was es sich zuschulden kommen ließ.
Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
Jedes Kind hat ein Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. Jedes Kind darf sich an Freizeitaktivitäten mit anderen Jungen und Mädchen beteiligen, ebenso am künstlerischen und kulturellen Leben.
Kaum ein anderes Thema ist so konfliktreich wie „spielende Kinder“. In keinem anderen Bereich gibt es so viel Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühle bei den Betroffenen.
Recht auf Betreuung bei Behinderung
Jedes behinderte Kind hat das Recht, seinen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechend gefördert zu werden, damit es aktiv am Leben teilnehmen kann. Auch die betreuenden Eltern sollen bei ihrer Aufgabe unterstützt werden, behinderte Kinder zu begleiten.
Mehr Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie auf der Seite Kinderrechte in Deutschland.