Trennung und Scheidung

Unsere Angebote bei Trennung und Scheidung

Zunächst scheinen Trennung und Scheidung eine Angelegenheit der Erwachsenen zu sein. Doch wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, entsteht eine Situation, in die die Kinder unfreiwillig hineingezogen und verwickelt werden. Eine Trennungssituation verlangt von allen Familienangehörigen eine enorme Anpassungsleistung, auch von den Kindern. Auftretende Konflikte sollten möglichst schnell gelöst werden. Regelungen und Absprachen müssen die Interessen und Bedürfnisse aller Familienangehörigen und sehr sensibel auch die der Kinder berücksichtigen.

Unsere Angebote stellen die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt und unterstützen die Eltern in dieser schwierigen Situation:

Unsere Angebote bei Trennung und Scheidung

Wir bieten Beratung zu allen Fragen, die Kinder im Trennungs- oder Scheidungsfalle berühren – kostenlos und auf Wunsch anonym. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Ein Paar geht auseinander und die Ehe oder Beziehung ist beendet. Eltern bleiben sie für die gemeinsamen Kinder ein Leben lang. Auch in dieser schwierigen und belastenden Situation wollen Eltern für ihre Kinder gute Entscheidungen treffen. Sie wollen als Eltern trotz Konflikten den Kontakt mit den Kindern halten, Reaktionen der Kinder verstehen und einordnen können, für größtmögliche Beständigkeit sorgen, Entscheidungen gut überdenken und als Eltern gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Wir bieten Einzel-, Krisen- und gemeinsame Klärungsgespräche für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie andere Familienangehörige an. Bitte sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen aus den Beratungen:

  • Wie kann ich die Bedürfnisse meines Kindes im Blick behalten?
  • Wie reagiere ich auf Auffälligkeiten des Kindes?
  • Wie kann ich das Kind seinem Alter entsprechend informieren und einbeziehen?
  • Wer muss über die Trennung / Scheidung im Umfeld des Kindes Bescheid wissen?
  • Wie kann der Umgangskontakt reibungslos gestaltet werden?
  • Wie können wir eine Elternvereinbarung miteinander festlegen?
  • Welches Modell möglicher Umgangskontakte oder Betreuungsmodell kommt für uns in Frage?
  • Wie können Absprachen getroffen werden, wenn miteinander reden gerade schwierig ist?

Gerichtsnahe Beratung

Auch das Familiengericht kann im Sinne des Kindeswohles auf Beratungen für Eltern hinwirken.

Unser Haus für Kinder und alle Generationen ist eine der möglichen Anlaufstellen für Beratungen bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen. Bitte sprechen Sie uns an.

Begleiteter Umgang

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern begleitete Umgangskontakte in Anspruch nehmen. Manche Eltern melden sich von sich aus, andere werden vom Jugendamt auf das Angebot hingewiesen oder über das Familiengericht vermittelt. Unsere Hilfe ist in jedem Fall kostenlos.

Gründe für Begleiteten Umgang können sein, dass die Übergabe häufig zu Konflikten führt, die Zeit mit den Kindern an einem neutralen Ort stattfinden kann oder nach einem Kontaktabbruch eine unparteiische Umgangsbegleitperson das Wohl der Kinder im Blick haben soll. Der Bedarf ist dabei immer abhängig von der Familie, der Umgangskontakt wird so lange wie nötig und so kurz  wie möglich begleitet.

Lesen Sie hier mehr zum Ablauf und zu den wichtigsten Fragen.

Sie können sich vorstellen, selbst Umgänge ehrenamtlich zu begleiten?
Hier finden Sie mehr Informationen.

FAQs zum Begleiteten Umgang

Gerade bei dem sensiblen Thema des Begleiteten Umgangs kommt es immer wieder zu Fragen. Für die wichtigsten haben wir hier einige Antworten kurz zusammengefasst.

Dieser Ablauf gibt eine grobe Übersicht, wie sich der Umgang gestalten kann:

  • telefonische Terminvereinbarung für Einzelgespräche
  • Einzelgespräche
  • gemeinsames Elterngespräch
  • Umgangskontakte wie vereinbart
  • Zwischengespräche
  • weitere Umgangskontakte
  • Abschlussgespräch
  • selbstorganisierte Kontakte
  • nach Absprache im Wechsel mit begleiteten Kontakten
  • Nachbereitungsgespräch

Das ist für jede Familie unterschiedlich, fest steht aber: Es ist eine Hilfe auf Zeit!
Der Umgangskontakt wird so lange wie nötig und so kurz wie möglich begleitet.

Auf Grund der hohen Zahl der Anfragen kann es zu Wartezeiten kommen, aber ein Erstgespräch findet in der Regel bereits in den ersten zwei Wochen nach einer Anfrage statt.

Der Kontakt beginnt und endet immer am Hauptgebäude des Kinderschutzbundes Potthofstr. 20, Hagen-Mitte

Das ist sehr vom Alter und Verhalten Ihres Kindes abhängig. Bei sehr kleinen Kindern muss der abgebende Elternteil zu Beginn dabeibleiben, sollte sich dann nach Möglichkeit zurückziehen.

Die Umgangskontakte sind nur für den umgangsberechtigten Elternteil gedacht. Alle anderen Personen benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis nach Absprache.

Für den Begleiteten Umgang ist eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt, evtl. auch gegenüber dem Familiengericht erforderlich. Die Eltern beschließen einen kleinen Vertrag miteinander sowie mit dem Kinderschutzbund über die besprochene Umgangsregelung.

In der Regel sind zwei Umgangsbegleitpersonen bei den Umgangskontakten anwesend. Es kann sein, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Kontakt nur von einer Person begleitet wird.

Für alle Wetterlagen wird zur Sicherheit ein Spielzimmer für den Umgangskontakt frei gehalten. Aber die Kontakte können nach Absprache auch draußen auf dem Spielplatz oder in der nahen Fußgängerzone durchgeführt werden – immer in Begleitung!

Wenn Eltern sich auf Begleiteten Umgang verständigen, schließen sie miteinander und mit dem Kinderschutzbund einen kleinen Vertrag. Dieser kann hier zu Ihrer Information eingesehen werden.

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Ihre Ansprechpartnerin

Maick Loose Dipl. Sozialarbeiter / Dipl. Sozialpädagoge
Fachbereich Begleiteter Umgang
Anne Wycik Syst. Familientherapeutin / Pädagogin
Fachbereich Begleiteter Umgang
Fragen, Wünsche oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns

Der Kinderschutzbund
Ortsverband Hagen e.V.

Potthofstr. 20
58095 Hagen

Tel.: 02331 386089-0 Fax: 02331 386089-21  hilfe@kinderschutzbund-hagen.de