• Bei Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung scheinen zunächst nur eine Angelegenheit der Erwachsenen zu sein. Doch wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, entsteht eine Situation, in die die Kinder unfreiwillig hineingezogen und verwickelt werden. Kinder sind dann in ganz besonderer Weise betroffen und verunsichert.
Eine Trennungssituation verlangt von allen Familienangehörigen und vor allem auch von Kindern eine enorme Anpassungsleistung. Auftretende Konflikte sollten möglichst schnell gelöst werden. Regelungen und Absprachen müssen die Interessen und Bedürfnisse aller Familienangehörige und sehr sensibel auch die der Kinder berücksichtigen.
Hier engagiert sich der Kinderschutzbund mit verschiedenen Angeboten und mit einer klaren Parteilichkeit für die Kinder.
In der Regel sind dies Beratungs- und Gesprächsangebote.
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• Trennung und Scheidung
Beratungsangebot für das Kind:
„Wenn Mama und Papa sich nicht mehr verstehen“
Häufig kommt es in Familien vor, dass sich die Eltern streiten oder sich nicht mehr verstehen. Vielleicht sprechen Mama und Papa dann auch von „Trennung“ und „Scheidung“, vom „Gericht“ und vom „Jugendamt“.
Wir beraten dich,
wenn dich der Streit zwischen deinen Eltern nervt
wenn du wissen möchtest, was „Trennung“ und „Scheidung“ bedeuten
wenn es dich interessiert, welche Aufgaben das Jugendamt und das Gericht haben
wenn Du Dich nicht entscheiden kannst, ob Du bei Mama oder Papa wohnen möchtest
wenn Du wieder Kontakt zu Deinem getrennt lebenden Papa oder Mama haben möchtest
wenn Du Stress hast mit den Besuchen bei Papa oder Mama
wenn du dich über deine Rechte informieren möchtest
Vielleicht zeigen Mama und Papa ja auch Interesse und kommen einfach mit. Auch für deine Eltern ist dies eine neue Situation, in der sie Hilfe brauchen. Wollen deine Eltern dann alleine mit einer Pädagogin in unserem Haus sprechen, kannst du hier spielen oder etwas lesen.
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• Begleiteter Umgang beim Kinderschutzbund
– was ist das?
Wenn du deinen Papa oder deine Mama lange nicht gesehen hast oder wenn die letzten Treffen stressig verlaufen sind, können wir einen begleiteten Umgang anbieten.
Was das bedeutet, erklären wir dir gern.
Die Treffen mit Papa oder Mama finden im Kinderschutzbund statt. Es ist immer ein Erwachsener, eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, dabei. Wir sind für dich da und passen auf, dass es dir in unserem Hause gut geht.
Falls du dich vor dem Treffen mit Papa oder Mama fürchtest, kannst du mit uns darüber sprechen. Wir haben eine Schweigepflicht.
Wir sprechen auch mit deinen Eltern und machen ihnen sehr deutlich, dass sie während des Begleiteten Umgangs nicht streiten und alles unterlassen, was dir schaden könnte, denn du sollst dich bei uns wohl fühlen.
Vor einem Begleiteten Umgang kannst du dir unser Haus, die Räume und die Spiele anschauen. Vielleicht möchtest du für die Treffen mit deinem Vater oder deiner Mutter deine eigenen Spiele mitbringen.
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• Begleiteter Umgang
Der Kinderschutzbund bietet für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder einen begleiteten Umgang an.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll, wenn:
– die Beziehung zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil
belastet ist
- seit langer Zeit kein Umgangskontakt möglich war
- Kind und Eltern sich entfremdet haben
Begleiteter Umgang kommt zustande durch:
- Empfehlung des Jugendamtes
- Vereinbarung oder Beschluss beim Familiengericht
- Eigeninitiative von Kindern und Eltern,
die sich beim Kinderschutzbund melden
Ziel des Begleiteten Umgangs ist:
- die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung des Umgangs zwischen
dem Kind und dem Elternteil, zu dem es lange keinen Kontakt hatte
Begleiteter Umgang bietet Chancen für:
- einen Neuanfang, damit Kinder und Eltern wieder Kontakt haben und eine
Beziehung aufbauen können
- eine Begegnung zwischen den Kindern/Jugendlichen und dem getrennt
lebenden Elternteil in den Räumen des Kinderschutzbundes, d.h auf „neutralem
Boden“ und innerhalb eines geschützten Rahmens
- konflikt- und stressfreie Treffen
- verlässliche Absprachen, genau eingehaltene Besuchszeiten und konstruktive
Elternvereinbarungen
- Kind zentrierte Kommunikation und Vereinbarungen zwischen den Eltern
Begleiteter Umgang im Kinderschutzbund
eine Anzahl fest vereinbarter Termine
gemeinsame Zeit für das Spielen, Erzählen, sich Näherkommen oder sich Verabschieden
fachliche Begleitung, Betreuung und/oder Anleitung durch die pädagogische Mitarbeiterin und durch geschulte, ehrenamtlich tätige Frauen und Männer des Kinderschutzbundes
ein regelmäßiges Gesprächsangebot, damit künftig kindgerechte, verlässliche Vereinbarungen zur Regelung des Umgangs möglich werden
Der Ablauf
Erstes Elterngespräch zur Klärung von Inhalten, Regeln und Terminen
Erstes Gespräch mit dem Kind zum gegenseitigen Kennen lernen und Informieren, damit die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes berücksichtigt werden können
Begleitete Umgangskontakte
Zwischengespräche
Abschlussgespräch
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